Nutzungsvereinbarung

Vereinbarung über die Nutzung des Portals des Universitätsklinikum Würzburg (nachfolgend genannt: Nutzungsvereinbarung)

zwischen

Universitätsklinikum Würzburg
Josef-Schneider-Straße 2, 97080 Würzburg

nachfolgend genannt: Universitätsklinikum

und

dem teilnehmenden Arzt bzw. der teilnehmenden Einrichtung

nachfolgend genannt: Arzt

 

Präambel

Das Universitätsklinikum Würzburg betreibt als Anbieter eines informationstechnischen Systems ein Portal als eigenständige Plattform in einem separaten EDV-Bereich des zentralen Rechenzentrums.

Das Portal ermöglicht den sicheren und datenschutzkonformen Austausch von Informationen, Befunden, Arztbriefen etc. zwischen Zuweisern und den Mitarbeitern des Universitätsklinikums. Die elektronische Übermittlung der personenbezogenen und sensiblen Daten erfolgt verschlüsselt. Vertraulichkeit, Daten-Integrität und Löschroutinen sind gewährleistet.

Die im Portal übermittelten Daten dienen dem Zweck der ambulanten und stationären Behandlung und Therapie im medizinisch und therapeutisch erforderlichen Umfang. Das Portal ist kein Dokumentenarchiv - die Daten werden nach 90 Tagen gelöscht.

 

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

Das Universitätsklinikum ermöglicht dem Arzt im Zusammenhang mit Behandlungen durch das Universitätsklinikum kostenlos mit Zustimmung zur Nutzungsvereinbarung für die in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Nutzungsdauer das Portal für die Übertragung von Gesundheitsdaten der jeweiligen Patienten, mit denen der Arzt einen ärztlichen Behandlungsvertrag hat, und mit den hierzu berechtigten Mitarbeitern des Universitätsklinikums zu nutzen.

Zu den Gesundheitsdaten im Sinne der vorliegenden Nutzungsvereinbarung gehören die gesetzlich zu führenden Inhalte der Krankengeschichte, die den physischen und psychischen Zustand von Menschen betreffen, im Zuge einer medizinischen Betreuung, Untersuchung, Pflege erhoben werden oder der Verrechnung von Gesundheitsdienstleistungen bzw. der Versicherung von Gesundheitsrisiken dienen.

Ein Recht des Arztes auf die Übermittlung einer vollständigen Krankengeschichte besteht nicht. Vielmehr knüpfen die dem Arzt vom Universitätsklinikum eingeräumten Nutzungsbefugnisse an die tatsächlich beim Universitätsklinikum vorhandene elektronische Dokumentation zur jeweiligen Krankengeschichte sowie elektronische Zugriffsmöglichkeit auf gespeicherte Dokumente an.

Nach Ablauf von 90 Tagen nach Abschluss des Falles löscht das Universitätsklinikum die Gesundheitsdaten vollständig aus dem Portal.

 

§ 2 Pflichten und Rechte des Universitätsklinikums

Das Universitätsklinikum lässt den Arzt nach dessen Anmeldung, Registrierung und Annahme der Nutzungsvereinbarung als berechtigten Nutzer des Portals zu. Das Universitätsklinikum ist befugt, die Teilnahmebefugnis des Arztes ohne Angabe von Gründen jederzeit zu widerrufen.

Das Universitätsklinikum überlässt mit Bestätigung der Teilnahmebefugnis dem Arzt seine Zugangsdaten, damit er sich über das Internet unter https://kommunikationsportal.ukw.de mit einer verschlüsselten Verbindung über eine mehrstufige Firewall-Lösung am Portal als Nutzer einwählen und abmelden kann.

Das Universitätsklinikum stellt sicher, dass nach Zugang eines Widerrufs der datenschutzrechtlichen Einwilligung eines Patienten zur Weiterübermittlung seiner Behandlungsdaten aus dem Klinikum an das Einweiser-Portal die Berechtigung des Arztes insoweit auch einwahltechnisch patientenbezogen endet.

Das Universitätsklinikum verpflichtet sich dem Arzt gegenüber zur Vertraulichkeit hinsichtlich seiner Teilnahme, insbesondere erteilt er Dritten gegenüber keinerlei Auskünfte über die Teilnehmer des Portals, es sei denn, der teilnehmende Arzt stimmt ausdrücklich zu.

Das Universitätsklinikum übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit des Portals. Das Universitätsklinikum haftet daher dem Arzt nicht für einen vorübergehenden aus IT-technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt tatsächlichen Ausfall oder eine Funktionsstörung des Portals.

Die Haftung des Universitätsklinikums ist im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere bzgl. eines technisch korrekten und vollständigen Abrufs der Patientendaten sowie bzgl. deren in das Portal eingestellten Umfanges. Das Universitätsklinikum trägt insofern keine Verantwortung für einen eventuellen Schaden, der dem Arzt durch fehlerhafte oder unvollständige Datenübernahme aus dem Portal entstehen kann.

Der Arzt übernimmt die volle Verantwortung für seine Nutzung des Portals. Alle technischen Konfigurationen in dem Praxissystem des Arztes, die für den direkten Datenaustausch erforderlich sind, liegen ebenso in seiner Verantwortung und sind von ihm ggf. mit Unterstützung seiner IT betreuenden Firma durchzuführen.

Das Universitätsklinikum haftet nicht für die missbräuchliche Nutzung des Portals durch Betriebszugehörige des Arztes oder Dritte. Der Arzt stellt das Universitätsklinikum von allen Ansprüchen frei, die aufgrund von Schäden geltend gemacht werden, die dem Arzt im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Nutzung zuzurechnen sind. Eine missbräuchliche Nutzung oder ein Verdacht darauf ist dem Universitätsklinikum unverzüglich zu melden, damit der Zugang gesperrt werden kann.

 

§ 3 Rechte und Pflichten des Arztes, Ausmaß der Teilnahme und Nutzungsbefugnis

Der Arzt hat keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Nutzung des Portals durch das Universitätsklinikum.

Der Arzt hat das Recht, seine Teilnahme am Portal jederzeit gegenüber dem Universitätsklinikum zu widerrufen bzw. von der ihm eingeräumten Teilnahmebefugnis keinen Gebrauch zu machen. Pflichten des Arztes aus dem mit seinen Patienten geschlossenen Behandlungsvertrag bleiben hiervon unberührt.

Um sich am Portal anzumelden, hat sich der Arzt gegenüber dem IT-Portal-System als Berechtigter auszuweisen (Benutzername und Passwort). Der Arzt ist sich bewusst, dass auf dem Portal besondere Kategorien personenbezogener Daten seiner Patienten verarbeitet werden und stellt daher sicher, dass seine Zugangsdaten geheim bleiben und kein unberechtigter Zugriff auf die Plattform mit seinem Zugang erfolgt.

Es obliegt der jeweiligen Daten bereitstellenden Partei, sicherzustellen, dass der betreffende Patient, dessen Daten über das Portal bereitgestellt werden - sofern die Verarbeitung nicht bereits durch Art 9 Abs 2 lit h DSGVO gerechtfertigt ist - durch schriftlich dokumentierte datenschutzrechtliche Einwilligung, der Bereitstellung seiner Daten über das Portal ausdrücklich zugestimmt und seither nicht widerrufen hat.

Der teilnehmende Arzt ist im Rahmen der ihm eingeräumten Nutzungsberechtigung ausschließlich befugt, die auf dem Portal bereitgestellten Daten und Dokumente zu seinen jeweiligen Patienten zur Behandlung seines Patienten nach dem einschlägigen Behandlungsstandard persönlich zu nutzen. Eine Befugnis zur Weiterleitung der Behandlungsdaten aus dem Portal an Dritte beinhaltet die Nutzungsberechtigung des Arztes nicht. Soweit der teilnehmende Arzt im Rahmen des mit dem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrages befugt ist, andere Ärzte zu informieren, hat der Arzt dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere datenschutzrechtliche Vorgaben, eingehalten werden. Sofern der Arzt dieser Pflicht nicht nachkommt, hat er das Universitätsklinikum bzw. dessen Beschäftigte von dadurch verursachten Schäden oder Geldbußen freizustellen.

 

§ 4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen und Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen, unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben, eine solche geeignete, ihrem Sinn entsprechende, wirksame Regelung zu vereinbaren, deren Inhalt wirtschaftlich der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung bestmöglich entspricht. Entsprechend ist bei ergänzungsbedürftigen Vereinbarungslücken zu verfahren.

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung berührt die Wirksamkeit der Nutzungsvereinbarung im Übrigen nicht. Nichtige Bestimmungen sind gegebenenfalls im Wege ergänzender Vertragsauslegung in wirksame Regelungen umzudeuten.

 

§ 5 Änderungen der Nutzungsvereinbarung

Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Das Universitätsklinikum behält sich vor, die vorliegende Nutzungsvereinbarung zu ändern bzw. anzupassen. Diesfalls wird die jeweils neue Fassung dieser Nutzungsvereinbarung auf dem Portal zur Verfügung gestellt und der Arzt zur Annahme aufgefordert. Der teilnehmende Arzt nimmt zur Kenntnis, dass bei Nichtzustimmung zu den geänderten Vereinbarungsbestimmungen eine weitere Nutzung des Portals bzw. wesentliche Teile von dessen Funktionalität nicht möglich sind bzw. der Zugang des Arztes allenfalls gesperrt werden muss.

 

 

Universitätsklinikum                 Arzt

[Elektronisch abgeschlossen, daher nicht unterfertigt]